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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann übernimmt Arbeitgeber Krankenversicherung?

    Die Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter, wenn diese in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers anteilig oder vollständig übernimmt. Die genauen Regelungen können je nach Land und Unternehmen variieren. In vielen Ländern ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren.

  • Kann Arbeitgeber Krankheit überprüfen?

    Arbeitgeber können in der Regel nicht direkt die Krankheit eines Mitarbeiters überprüfen, da dies gegen den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre verstößt. Allerdings können Arbeitgeber unter bestimmten Umständen nach einem ärztlichen Attest fragen, um die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu bestätigen. In einigen Fällen können Arbeitgeber auch verlangen, dass Mitarbeiter sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wenn dies für die Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien einhalten, wenn es um die Überprüfung von Krankheiten geht. Letztendlich sollten Arbeitgeber immer im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln, um die Rechte und den Schutz ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

  • Wann zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung?

    Der Arbeitgeber zahlt in der Regel die Krankenversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter. Die genauen Modalitäten können jedoch je nach Land und Arbeitsvertrag variieren. In einigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt, während in anderen Ländern die Beiträge vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden müssen.

  • Wann zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung?

    Der Arbeitgeber zahlt die Krankenversicherung in der Regel monatlich, zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen, an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Die genaue Höhe der Beiträge hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers ab und wird entsprechend berechnet. Die Beiträge werden automatisch vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und direkt an die Krankenkasse überwiesen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Beiträge pünktlich und korrekt an die Krankenkasse zahlt, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer weiterhin versichert ist und Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Lukas, Elisabeth: Gesundheit bewahren - Krankheit bewältigen
    Lukas, Elisabeth: Gesundheit bewahren - Krankheit bewältigen

    Gesundheit bewahren - Krankheit bewältigen , Gesundheit bewahren - Krankheit bewältigen Ganzheitlich und fundiert. Ermutigend und tröstlich. In einer Flut von Gesundheitsratgebern und -tipps tut es gut, Grundkoordinaten menschlichen Lebens in den Blick zu nehmen und »den ganzen Menschen« zu sehen: Körper, Psyche und Geist. Wir wissen, alle Gesundheit ist ein hohes Gut! Dieses Buch macht Mut, Signale wahrzunehmen, und gibt praktische Hilfestellungen, um möglichst gesund zu bleiben und mit »guten Vorsätzen« ernst zu machen. Wir wissen aber auch: Unser Leben bleibt - trotz allem - krankheitsanfällig. Dieses Buch zeigt, warum vorschnelle Krankheitsdeutungen zu vermeiden sind - und dass selbst bei einer ernsten Erkrankung zutiefst sinnvolles Leben möglich ist. »Lebe so, als ob du zum zweiten Mal lebtest und das erste Mal alles so falsch gemacht hättest, wie du es zu machen - im Begriffe bist!« (Viktor E. Frankl) Auf dieser Linie gibt Elisabeth Lukas, seine prominenteste Schülerin, wegweisende Orientierungshilfen für Zeiten, in denen es einem gut geht, wie für den Fall, dass einen - oft plötzlich - eine Krankheit trifft. · Lebenshilfe aus der von Viktor E. Frankl begründeten Logotherapie · Von der international renommierten Therapeutin Elisabeth Lukas (mit Koautor Reinhardt Wurzel) 20 Farbbilder bringen wichtige Aussagen anschaulich ins Bild. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 20.00 € | Versand*: 0 €
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen
    Allgemeine Versicherungsbedingungen

    Allgemeine Versicherungsbedingungen , Zum Werk Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PK) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Haftpflichtversicherung - Reiseversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten AVB in einer handlichen Ausgabe - sachkundige Einführung - Hinweise, wenn Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt haben Zur Neuauflage Die Neuauflage präsentiert alle wichtigen Bedingungswerke auf aktuellem Stand. In der Vergangenheit sind viele Musterbedingungen nach Transparenzgesichtspunkten überarbeitet worden, etwa die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen und gibt die Texte authentisch wieder. Die aktualisierte Einführung berücksichtigt alle relevanten Änderungen. Neu aufgenommen sind Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, die einzelne Klauseln für unwirksam erklärt haben. Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Auszubildende, Richter, Rechtsanwälte, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20150223, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck´sche Textausgaben##, Redaktion: Dörner, Heinrich, Auflage: 15007, Auflage/Ausgabe: 7., neubearbeitete Auflage, Keyword: Versicherung; Musterbedingungen; GDV; AGB; Versicherungsrecht, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 742, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 193, Breite: 128, Höhe: 35, Gewicht: 589, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406575471 9783406554087 9783406499623 9783406453816 9783406387173 9783406369865, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1131433

    Preis: 29.90 € | Versand*: 0 €
  • Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
    Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 36.00 € | Versand*: 0 €
  • Diskurse über Krankheit
    Diskurse über Krankheit

    Diskurse über Krankheit , Krankheit ist für jeden Menschen ein relevantes Thema. Was aber unter Krankheit zu verstehen ist, ist kontrovers und keineswegs festgelegt. Selbst die drei führenden Wissenschaften zum Thema sind sich uneins: Weder in der Medizin noch in der Psychologie gibt es eine eindeutige Definition von Krankheit und auch die Philosophie verhandelt seit ihren Anfängen unterschiedliche Modelle. Um Krankheit interdisziplinär begreifbar zu machen, wenden sich die Beiträger*innen jeweils bestimmten Aspekten von physischen und psychischen Krankheiten zu. Sie liefern so nicht nur ein Panorama einschlägiger Krankheitskonzepte, sondern zeigen auch, dass sich Krankheit nur als Vielfalt von Diskursen fassen lässt. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 47.00 € | Versand*: 0 €
  • Ist Arbeitgeber verpflichtet Krankenversicherung zu zahlen?

    Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu zahlen? In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Teil der Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Dieser Anteil variiert je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die genauen Regelungen zur Krankenversicherung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag informieren.

  • Wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt?

    Wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt? Dies hängt von den jeweiligen Arbeitsverträgen und Vereinbarungen ab. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten der Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Dies kann in Form von direkten Beiträgen oder über Gruppenversicherungsverträge geschehen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Arbeitsvertrags zu prüfen, um zu erfahren, ob die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt wird. In einigen Fällen müssen Arbeitnehmer jedoch ihren eigenen Beitrag zur Krankenversicherung leisten.

  • Wer zahlt Krankenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

    Die Frage, wer die Krankenversicherung bezahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel die Hälfte des Beitrags, während der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber die gesamten Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers übernimmt. Letztendlich ist es wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen, um zu klären, wer die Krankenversicherung bezahlt.

  • Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.

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